Stellungnahme zur Sächsischen Nachhaltigkeitsstrategie

Stellungnahme der Allianz SACHSEN KAUFT FAIR zur Sächsischen Nachhaltigkeitsstrategie 2018

12. Februar 2019

Die Allianz SACHSEN KAUFT FAIR begrüßt das neu aufgenommene Kapitel in der Fortschreibung der Sächsischen Nachhaltigkeitsstrategie von 2018 „Nachhaltigkeit in der sächsischen Landesverwaltung“. Mit diesem Kapitel beginnt der Freistaat, Verantwortung als Konsument zu übernehmen, wie von der Sächsischen Staatsregierung selbst beschrieben: „Es liegt besonders in den Händen der Verbraucher, eine nachhaltige Produktion einzufordern und Nachhaltigkeitsaspekte im eigenen Einkaufs- und Nutzungsverhalten zu berücksichtigen.“ (S. 27)

Die Allianz teilt die Ansicht, dass „eine besondere Rolle für den Nachhaltigkeitsprozess die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung spielt.“ Zu den erwähnten ökologischen Kriterien gehören hier auch vor allem die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – also z. B. der Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit und Zwangsarbeit –, die jedoch mit keinem Wort erwähnt werden. Der Freistaat Sachsen nutzt unserer Ansicht nach bei Weitem nicht „die Möglichkeiten der vergaberechtlichen Vorschriften, Nachhaltigkeitsaspekte wie Umwelt- und Gesundheitseigenschaften in die öffentliche Beschaffung und damit in die Vergabeverfahren einzubeziehen“. Weder wurde von der Regierungskoalition das sächsische Vergabegesetz an die Modernisierungen auf EU- und Bundesebene angepasst, noch wurden konkrete Maßnahmen für eine global verantwortliche Beschaffung ergriffen.

Deutlich wird das ausbaufähige Verantwortungsbewusstsein beim Einkauf der öffentlichen Hand auch im Rahmen der Digitalisierungsstrategie, welche weder ökologische noch soziale Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Leerstellen sind hier der erhöhte Ressourcenbedarf bzw. Ressourceneffizienz, die unter dem Aspekt der Rebound-Effekte keine Selbstläufer sind, oder wo und unter welchen Bedingungen die Ressourcen abgebaut, verarbeitet und gehandelt werden. Im Kapitel „Öffentliche Finanzen“ der SNHS taucht bei den zentralen Herausforderungen und Zielen der einflussreiche Hebel Divestment als Beitrag zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens nicht auf.


Der Aspekt der Aus- und Fortbildung im Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung von Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes im Freistaat wird im Kapitel „Nachhaltige Entwicklung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ angesprochen. Auf Seite 21 heißt es: „Entsprechend wurde die Vision für eine sächsische BNE folgendermaßen formuliert: [u. a.] Entscheider bzw. Personen in verantwortungsvollen Positionen stellen Ressourcen, Strukturen und Rahmenbedingungen bereit, die dieses Lernen ermöglichen. Außerdem wenden die Entscheider die BNE-Prinzipien auf sich selbst und die eigenen Strukturen sowie Organisationen an.“


Eine Kleine Anfrage mit der Drs.-Nr. 6/13407 zum Thema Aus- und Fortbildung des Freistaates im Bereich Nachhaltige Entwicklung beantwortete Prof. Wöller folgendermaßen: „Die angeführten Nachhaltigkeitsziele [SDG 8 ‚Menschenwürdige Arbeit‘, SDG 9 ‚Industrie, Innovation und Infrastruktur‘, SDG 11 ‚Nachhaltige Städte und Gemeinden‘, SDG 12 ‚Verantwortlicher Konsum und Produktion‘ und SDG 13 ‚Maßnahmen zum Klimaschutz‘] sind nicht eigenständiger Bestandteil der Studiengänge an der HSF Meißen, da sie keine unmittelbare Relevanz für die jeweils durch Rechtsvorschrift bestimmten Ausbildungsziele der Studiengänge entwickeln.“ Lediglich „im Rahmen des Fortbildungsangebotes des Fortbildungszentrums werden Inhalte, welche sich auf die Nachhaltigkeitsziele SDG 8 ‚Menschenwürdige Arbeit‘ und SDG 12 ‚Verantwortlicher Konsum und Produktion‘ beziehen, vermittelt. Bei Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des öffentlichen Vergabewesens werden, aufgrund der vorbenannten Richtlinie, Aspekte des SDG 12.7 ‚nachhaltige Verfahren in der öffentlichen Beschaffung fördern‘ inhaltlich berücksichtigt“, ohne diese weitergehend zu benennen.


Zu einem Gespräch mit Mitgliedern der Allianz SACHSEN KAUFT FAIR zum Thema war der zuständige Mitarbeiter im Sächsischen Staatsministerium des Innern leider noch nicht bereit. In der sächsischen Nachhaltigkeitsstrategie heißt es auf Seite 38 selbst: „Mit einem Beitrag von rund 44 Prozent zur Wirtschaftskraft Deutschlands (Quelle: Bundesfinanzministerium) ist die öffentliche Hand ein wesentlicher gesellschaftlicher Einflussfaktor.“ Und damit werden auch ihr Gestaltungsspielraum und ihre Handlungsnotwendigkeit deutlich. Aus Sicht der Allianz SACHSEN KAUFT FAIR ist es höchste Zeit, dass der Freistaat Sachsen diesbezüglich seiner Verantwortung gerecht wird.