Im Sommer 2021 hat der Bundestag das lange umkämpfte Lieferkettengesetz verabschiedet – ein wichtiger Meilenstein für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten deutscher Unternehmen! Doch welche Bedeutung hat das Gesetz für Beschafferinnen und Beschaffer der öffentlichen Hand, die Produkte wie Arbeitsbekleidung, Spielzeug oder Lebensmittel einkaufen? Vergabe-Jurist André Siedenberg hat die zu erwartenden Auswirkungen des Lieferkettengesetz auf die öffentliche Beschaffung analysiert.
„Die öffentliche Hand ist mit einem geschätzten Jahresauftragsvolumen von 360 Milliarden Euro nicht nur wichtige Nachfragerin auf dem nationalen und internationalen Markt, sondern auch mit verschiedenen staatlichen Unternehmen direkt am Markt tätig. Angesichts dieser beträchtlichen Marktmacht bleibt das LkSG für die öffentliche Hand nicht folgenlos.“
RA André Siedenberg
Gemäß des Gesetzs sollen Unternehmen, die ihre nachweislich menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verletzt haben, in Zukunft von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Für die Umsetzung dieser Regelung birgt das Lieferkettengesetz jedoch große Hürden. So können nur Unternehmen ausgeschlossen werden, die zu hohen Bußgeldern verurteilt wurden.
Dem Beschaffungsexperten Siedenberg zufolge können Vergabestellen aber weiterhin eigenständig Anforderungen an die Unternehmen stellen. Sie können z. B. über die Pflichten des Lieferkettengesetzes hinaus gehen oder Sorgfaltsmaßnahmen von Unternehmen einfordern, die nicht vom Lieferkettengesetz abgedeckt sind.