Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen („Sächsisches Vergabegesetz“) veröffentlicht.
Als Allianz SACHSEN KAUFT FAIR begrüßen wir prinzipiell den Vorstoß des Kabinetts die Gesetzes-Novellierung auf den Weg zu bringen. Dieser Schritt ist lang überfällig und bereits im Koalitionsvertrag verankert. Einige Punkte im Gesetzesentwurf weißen in eine richtige Richtung: so werden erstmals in Sachsen Tariftreue-Regelungen, ein vergabe-spezifischer Mindestlohn, die ILO-Kernarbeitsnormen und Kriterien des fairen Handels, Lebenszykluskosten sowie weitere Umweltaspekte und soziale Kriterien im Entwurf berücksichtigt. Jedoch werden bestehende Handlungsräume zur Verankerung sozialer und ökologischer Aspekte nur ansatzweise genutzt.
Kritisch zu betrachten sind die weitgehende Freiwilligkeit und die großzügigen Ausnahmeregelungen für die kommunalen Auftraggeber. Diese weitgehenden Ausnahmen stehen dem Ziel, die Beschaffung nachhaltig auszurichten, entgegen. Durch die Freiwilligkeit in der Anwendung sozialer und umweltbezogener Aspekte werden keinerlei Anreize für die Änderung der bisherigen Beschaffungspraxis geschaffen.
Um faire und nachhaltige Beschaffung als Standard in der Vergabe zu etablieren braucht es eine klare rechtliche Grundlage, die dieser Entwurf nur in Ansätzen liefert.