Die Allianz SACHSEN KAUFT FAIR fordert bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (zusammenfassend „nachhaltige Kriterien“ genannt):

  • die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Zwangs- und Kinderarbeit beseitigen, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen gewähren, Diskriminierung in der Beschäftigung, im Beruf und beim Entgelt aufheben)
  • und weiterer ILO-Übereinkommen (Arbeitszeitbegrenzung auf 48h/Woche, Recht auf einen existenzsichernden Lohn, stabile und vertraglich gesicherte Beschäftigungs-verhältnisse, bestmöglicher Arbeits- und Gesundheitsschutz). Die ist nachzuweisen über Siegel, Zertifikate oder die Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder- Initiative.
  • die Beachtung der Lebenszykluskosten, d. h. aller tatsächlich anfallenden Kosten eines Produktes von der Rohstoffbeschaffung über Herstellung, Nutzung und Entsorgung. Dabei ist ein Lebenszykluskostenrechners (Bsp. Umweltbundesamt) anzuwenden.
  • die Beschaffung umweltverträglicher Produkte und Energieeinsparung, erkennbar an Umweltzeichen und bestmöglichster Energieeffizienzklasse.
  • die Nutzung von ausschließlich regenerativer Energie durch Bezug von Ökostrom.
  • die Berücksichtigung repräsentativer Tarifverträge bzw. allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge (Tarifregister) bzw. mindestens vergabespezifische Mindestlöhne, die dynamisch an die Höhe der untersten Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst gekoppelt werden.
  • Kriterien, welche die Gleichstellung fördern.
  • Regelungen zu Leiharbeitsverhältnissen.

Die Einhaltung der benannten Kriterien ist mittels belastbarer Nachweise zu kontrollieren. Bei Verstößen sind Sanktionen zu erlassen. Die Umsetzung soll durch entsprechende Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Vergabestellen begleitet werden, damit diese rechtssicherer agieren und die Professionalisierung des Beschaffungswesens weiter vorangetrieben wird.