Die Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes hat die nächste Hürde genommen. Das Sächsische Kabinett hat Ende Februar einen Gesetzentwurf verabschiedet und damit den Weg frei gemacht für das Anhörungs- und ein Beteiligungsverfahren. Laut Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, gilt hier „Sorgfalt vor Eile“. Verbände, Kammern und Gewerkschaften sind aufgerufen im Beteiligungsportal bis zum 21.05.204 zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Damit wird deutlich: eine Verabschiedung des Gesetzes ist in dieser Legislaturperiode kaum noch möglich. Diese Verzögerung ist auf den starken Gegenwind aus Richtung der sächsischen CDU zurückzuführen, die sich in den letzten Wochen deutlich gegen ein modernisiertes Vergabegesetz ausgesprochen hat, unter anderem in einer Folge des Fraktionseigenen Podcasts.
Als Reaktion hat der DGB Sachsen ein übersichtliches FAQ mit den wichtigsten Informationen zur Notwendigkeit eines Vergabegesetzes, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Diskussionsstand erstellt:
FAQ Vergabegesetz in Sachsen
„Wir werden uns den aktuellen Gesetzentwurf genau ansehen und prüfen inwiefern mit diesem Gesetz faire, soziale und ökologische Kriterien zum Standard für die öffentliche Beschaffung in Sachsen werden.“
Georg Clauß, Koordinator der Allianz „Sachsen kauft fair“
Positiv zu bewerten ist die neu eingerichtete sächsische Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, angegliedert an die Auftragsberatungsstelle e.V. (ABSt), die seit Anfang des Jahres Kommunen und Unternehmen berät. Im kostenfreien Weiterbildungs-Angebot gibt es zahlreiche Schulungen zu fairer und nachhaltiger Beschaffung in der Praxis.