Am 14. September 2022 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine EU-Verordnung zum Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, vorgelegt. Diese sollen gemäß dem Vorschlag weder in den europäischen Markt importiert noch aus ihm heraus exportiert werden dürfen. Behörden sollen Verdachtsfälle untersuchen und bei Feststellung eines Verstoßes das Verbot gemeinsam mit dem Zoll durchsetzen.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um der zunehmenden modernen Sklaverei entgegenzuwirken und Menschenrechte in Lieferketten zu stärken! Der Vorschlag geht aber nicht weit genug, um den über 20 Millionen Menschen in Zwangsarbeit zu ihrem Recht zu verhelfen. Insbesondere fehlt ein Fokus auf Abhilfe und Wiedergutmachung. Denn nur dadurch, dass Produkte nicht in die EU eingeführt werden dürfen, bessert sich die Situation der Arbeiter*innen noch nicht unbedingt. Neben dem Einbezug von Betroffenen sollte die Verordnung auch Lieferkettentransparenz vorschreiben, ohne die der Nachweis, welche Produkte mit Zwangsarbeit erstellt worden sind, schwierig bleibt. Zudem sollte die Verordnung nicht nur für einzelne Produkte Anwendung finden, sondern für Produktionsstätten insgesamt, und Regelungen treffen für Regionen, in denen ein staatliches System von Zwangsarbeit besteht.
Über 70 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern das Europäische Parlament und den Europäischen Rat daher in einem gemeinsamen Positionspapier auf, die Verordnung nachzuschärfen. Auch die Allianz SACHSEN KAUFT FAIR, fordert eine klare Regelung der EU, um dem lukrativem Handel innerhalb der Union mit Produkten aus Zwangsarbeit endlich zu unterbinden.